Anti-Doping-Newsletter des DLV 11/2018
  20.11.2018 •     Anti-Doping


Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

Information an DLV-Kaderathleten: Kaderbildung/Kaderstatus/Testpoolstatus – Beendung der sportlichen Karriere

WADA veröffentlicht die Verbotsliste 2019

Kritik an WADA-Verbotsliste

Hyperandrogenismus – IAAF wird ihre neue Regelung später als geplant umsetzen

NADA – Ergebnisse aus dem NADA-Journalistenworkshop 2018

WADA entzieht dem Labor in Lissabon die Akkreditierung

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Aufgrund der bevorstehenden Kadernominierung im DLV möchten wir alle Testpoolathleten auf die NADA- bzw. WADA-Regelungen bezüglich der Meldepflichten und einer damit verbundenen vorzeitigen Entlassung aus dem Testpool hinweisen. Bitte beachten Sie, dass, auch wenn sich durch die DLV-Bundeskadernominierung 2018/2019 Ihr bisheriger Kaderstatus verändert hat oder Sie keinem Bundeskader mehr angehören sollten, Sie dennoch bis zum 31. Dezember 2018 im derzeitigen NADA-Testpool verbleiben und weiterhin den Meldepflichten unterliegen. Einzelheiten sind hier nachzulesen. Sollten Sie Ihre aktive Laufbahn und somit Ihre Testpoolzugehörigkeit vor dem 31. Dezember 2018 beenden wollen, ist die Abgabe des NADA-Formulars „Rücktrittserklärung“ zwingend erforderlich. Solange die Mitteilung Ihres Rücktritts nicht auf dem vorgegebenen Formblatt vorliegt, unterliegen Sie nach wie vor den Meldepflichten, können zu Dopingkontrollen aufgesucht werden und laufen bei bspw. nicht Antreffen zu einer Kontrolle Gefahr, einen Meldepflichtverstoß zu begehen. Erst wenn der NADA bzw. dem DLV die schriftliche Erklärung auf dem NADA-Rücktrittsformular vorliegt, ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Testpool möglich! NADA und DLV bestätigen Ihnen die Beendung Ihrer sportlichen Laufbahn und die Entlassung aus dem Testpool schriftlich. Athleten, die neben dem NADA-Testpool auch dem Registered Testing Pool der IAAF angehören, sollten zusätzlich der Bitte der AIU Folge leisten und auch diese mit dem IAAF-Formular „Removal Form from the IAAF Registered Testing Pool“ informieren. Zu senden wäre das IAAF-Formular an whereabouts@athleticsintegrity.org. WADA veröffentlicht die Verbotsliste 2019 Wie die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) aktuell informiert, wurde von der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) die Verbotsliste für das Jahr 2019 veröffentlicht. Die WADA-Verbotsliste, die alle verbotenen Substanzen und Methoden enthält, tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2018 gilt die WADA-Verbotsliste 2018. Weiterhin weist die NADA bereits jetzt auf die wichtigsten Änderungen gegenüber der aktuellen Verbotsliste hin: „Die Änderungen gegenüber 2018 beziehen sich in erster Linie auf Präzisierungen und die Nennung von weiteren Beispielen für verbotene Substanzen in einigen Substanzklassen, wesentliche Änderungen für medizinische Behandlungen ergeben sich daraus nicht. Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Substanzklassen: In Substanzklasse „S1. Anabole Substanzen“ ist präzisiert, dass nicht nur die exogene Zufuhr (von außen) endogener (körpereigener) anabol-androgener Steroide verboten ist, sondern auch die exogene Zufuhr der Umwandlungsprodukte dieser anabol-androgenen Steroide, wie ihre Metaboliten und Isomere. In die Substanzklasse „S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika“ sind weitere Beispiele für Hypoxie-induzierbarer-Faktor (HIF)-Aktivatoren aufgenommen. Diese sind namentlich Daprodustat (GSK1278863) und Vadadustat (AKB-6548). Macimorelin ist als Beispiel für Wachstumshormon-Sekretagoge (GHS) neu gelistet. Tretoquinol (Trimetoquinol), das in einigen asiatischen Ländern als Wirkstoff in Erkältungspräparaten vorkommt, ist als ein weiteres Beispiel für verbotene Beta-2-Agonisten in der Substanzklasse „S3. Beta-2-Agonisten“ hinzugefügt. Der Titel der Substanzklasse S4.4 lautet ab 2019 „Substanzen, welche die Aktivierung des Activin-Rezeptors IIB verhindern“ und nicht mehr „Substanzen, welche die Myostatinfunktion(en) verändern“, so dass das Verbot nun explizit auf verschiedene Regulatoren des Activin-Rezeptors IIB ausgedehnt ist. Die meisten hierunter fallenden Substanzen befinden sich in klinischer Prüfung und sind aktuell nicht als Arzneimittel zugelassen. In der neuen Verbotsliste ist zudem der Titel der Kategorie M3 umbenannt zu „M3. Gen- und Zelldoping“, um die bereits zuvor verbotene Anwendung normaler und genetisch veränderter Zellen zur Steigerung der sportlichen Leistung deutlicher herauszustellen. Die Anwendung von Stammzellen zur Behandlung von Verletzungen ist nicht verboten, solange die Anwendung die normale Funktion des betroffenen Gewebes wiederherstellt und nicht dessen Funktion verbessert.“ Die WADA-Verbotsliste 2019 und die Änderungen werden nun von der NADA offiziell ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der NADA-Homepage veröffentlicht. Bis dahin finden Sie die englische Version der WADA-Verbotsliste 2019, ebenso wie die englischen Erläuterungen zu den wichtigen Änderungen der neuen WADA-Verbotsliste und das Monitoring Program auf der DLV-Webseite im Bereich Anti-Doping unter wichtige Downloads sowie auf der NADA-Webseite. Kritik an WADA-Verbotsliste Kritisiert wird im Zuge der Veröffentlichung der Verbotsliste 2019, dass die WADA erneut das Schmerzmittel Tramadol nicht auf die Verbotsliste gesetzt hat. Sowohl die NADA als auch andere Anti-Doping-Agenturen hatten vorgeschlagen, das opioidartige, starke Schmerzmittel im Wettkampf verbieten zu lassen: Lesen Sie hier Einzelheiten. Hyperandrogenismus – IAAF wird ihre neue Regelung später als geplant umsetzen Darüber informierte der Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) mit Pressemitteilung vom 16.10.18 auf seiner Webseite. Die IAAF geht davon aus, dass die Regel „IAAF Eligibility Regulations for the Female Classification (Athletes with Differences of Sex Development)”, die ursprünglich am 01. November 2018 in Kraft treten sollte, Ende März 2019 Gültigkeit erlang. Grund für die verzögerte Umsetzung ist die Klage des Südafrikanischen Leichtathletik-Verbands vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS). Lesen Sie bei der IAAF und bei sport.de mehr. NADA – Ergebnisse aus dem NADA-Journalistenworkshop 2018 Anlässlich des diesjährigen NADA-Journalistenworkshops in Bonn sorgte eine Diskussionsrunde führender Doping-Experten für Medienpräsenz. Mit dem Headliner „Krise im Anti-Doping-Kampf, …“ informierte die dpa über wichtige Inhalte der Diskussion. Einzelheiten finden Sie hier in einem Artikel des Bonner General-Anzeigers sowie in den News der NADA. WADA entzieht dem Labor in Lissabon die Akkreditierung Wie die WADA am 25.10.2018 mitteilte, wurde dem WADA-akkreditierten Analyselabor Laboratório de Análises de Dopagem (LAD) die Akkreditierung entzogen. Das Labor war bereits seit April 2016 aufgrund Nichtbeachtung des Internationalen Standards für Laboratorien (ISL) suspendiert. Nähere Informationen finden Sie auf der WADA-Webseite. Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag) Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise. Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competitions 2018, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist. Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind. Weiterführende Details: NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) | DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)



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