Meldungen zu Meisterschaften

Die Abgabe der Meldungen durch die Vereine für alle Badischen, Württembergischen, Baden-Württembergischen, Süddeutschen und Deutschen Meisterschaften erfolgt ausschließlich online über das Meldeportal https://ladv.de - sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist. Die Meldung auf LADV kann ausschließlich in der Veranstaltungsausschreibung des eigenen Landesverbandes vorgenommen werden.

Meldungen ohne Angabe der Startpassnummer und Qualifikationsleistung sind grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Der Startpass ist beantragt, aber die Startpassnummer liegt noch nicht vor. 

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung und die Erstellung eines LADV-Benutzerkontos finden Sie im Handbuch "Online-Meldungen für Melder".

 

LADV-Berechtigungscodes

Sie benötigen zusätzlich zum kostenlosen Benutzerkonto (mit der Freigabe für "Online-Meldungen") einen Master- oder Vereinscode zur zusätzlichen Sicherheit. Der Mastercode berechtigt Sie zur Meldung für Meisterschaften. Mit dem Vereinscode können Sie weiteren Personen Ihres Vereins mit eigenem Login auch Meisterschaftsmeldungen erlauben. 
Die Beantragung der Codes erfolgt ebenfalls online über LADV. Das Handbuch "Online-Meldungen für Melder" erklärt unter 4.0, wie man einen Master- oder einen Vereinscode beantragen kann.
Dieses erläutert ebenfalls den Ablauf der Onlinemeldungen.

 

Prüfung der Meldeprotokolle & der offiziellen Gesamtteilnehmerliste

Nach dem Meldeschluss und der anschließnenden Meldebearbeitung werden die Meldeprotokolle verschickt. Diesen ist die Entscheidung über Zulassung/Ablehnung der Athletinnen und Athleten zu entnehmen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch und beachten etwaige Hinweise! Zusätzlich werden die offiziellen Meldelisten in der Regel zeitnah nach Meldeschluss auf LADV veröffentlicht. Bitte kontrollieren Sie, ob die gemeldeten Athletinnen und Athleten korrekt und vollständig erfasst wurden. Fehler lassen sich im Vorfeld leichter ausbügeln, als in der Hektik der Veranstaltung.

Sofern in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung nicht anderweitig geregelt, gilt für Meldungen zu Deutschen Meisterschaften:

Mindestleistungen für die Teilnahme an Deutsche Meisterschaften müssen bis zum Meldeschluss erzielt werden. Windbegünstige Leistungen (>+2,0m/s) werden nicht anerkannt. Der jeweilige Qualifikationszeitraum ist der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen. Hallenleistungen werden für Freiluftveranstaltungen nicht anerkannt. Zudem werden nur vollautomatische Zeiten anerkannt. Meldungen mit falschen oder irregulären Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung des DLV mit 50€ geahndet.

In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Sonderzulassung gestellt werden, wenn keine Mindestleistung vorliegt. Dieser muss fristgerecht und ordnungsgemäß beantragt werden (s. Allg. Ausschreibungsbestimmungen für Deutsche Meisterschaften).

Nachmeldungen, Ummeldungen und Ersatzmeldungen sind bis zwei Stunden vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbes gegen eine zusätzliche Gebühr von 100€ zzgl. Organisationsbeitrag möglich. Ausgenommen davon sind die Deutschen Hallenmeisterschaften und Deutschen Meisterschaften der Aktiven. Hier muss eine Nachmeldung, Ummeldung oder Ersatzmeldung bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei der DM Marathon und der DM 100km verstreicht die Frist um 18 Uhr des Vortags.

Die Organisationsbeiträge für Deutsche Meisterschaften sind den Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes zu entnehmen. Diese werden in der Regel bar vor Ort beglichen.

Sofern in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung nicht anderweitig geregelt, gilt für Meldungen zu Deutschen Meisterschaften:

Mindestleistungen für Süddeutsche Meisterschaften müssen im aktuellen Jahr oder im Vorjahr erzielt worden sein. Es werden ausschließlich Leistungen anerkannt, die unter regulären Bedingungen erzielt wurden. Meldungen mit falschen oder irregulären Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung des DLV mit 50€ geahndet.

In den Sprint- und Laufdisziplinen können gemäß den Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen des Süddeutschen Leichtathletik-Verbandes Leistungen von den dort definierten Alternativstrecken  als Meldeleistung herangezogen werden. 

Nachmeldungen sind bis zu zwei Stunden vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbs möglich. Es wird eine Nachmeldegebühr von 30€ zzgl. des Organisationsbeitrags fällig. 

Die Organisationsbeiträge sind den Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen des Süddeutschen Leichtathletik-Verbandes zu entnehmen. Diese werden in der Regel bar vor Ort beglichen.

Sofern in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung nicht anderweitig geregelt, gilt für Meldungen zu Deutschen Meisterschaften:

Mindestleistungen für Landesmeisterschaften müssen bei vom Verband genehmigten Veranstaltungen im aktuellen Wettkampfjahr oder im Vorjahr erzielt worden sein. Es werden ausschließlich regulär erzielte Leistungen als Meldeleistung anerkannt. Meldungen mit falschen oder irregulären Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung des DLV mit 50€ geahndet.

Nachmeldungen sind bis 90 Minuten vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbs möglich. Es wird eine Nachmeldegebühr von 20€ zzgl. des Organisationsbeitrags fällig.

Die Aufstellung der Organisationsgebühren für Landesmeisterschaften finden Sie hier.

Die Organisationsgebühren bei Landesmeisterschaften werden nicht mehr bar vor Ort beglichen, sondern nach der Veranstaltung durch den ausrichtenden Landesverband in Rechnung gestellt.

Um den Zahlungsverkehr zu vereinfachen, empfehlen wir den Vereinen die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats.

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per gs@blv-online.de oder info@wlv-sport.de an die jeweilige Geschäftsstelle:

>> Download Formular "SEPA-Lastschriftmandat BLV" 

>> Download Formular "SEPA-Lastschriftmandat WLV" 

Wir bitten zu beachten: Da die Rechnungsstellung stets dem ausrichtenden Landesverband obliegt, ist es sinnvoll bei beiden Verbänden ein SEPA-Lastschriftmandat einzureichen.