Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder in Horten oder Ganztagsgrundschulen ab dem Jahr 2026. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern können frei wählen, ob und in welchem Umfang sie ein Angebot der ganztätigen Bildung und Betreuung wahrnehmen wollen.
Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Wie hoch die Nachfrage an Ferienbetreuung ist, die den Kriterien des GaFöG entspricht, kann nur vor Ort festgestellt werden. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
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Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmbfsfj.bund.de), Zugriff am 19.01.2026
Das GaFöG ist eine große Chance für den Sport als Bildungspartner
Für den Sport bietet sich die Chance, sich als verlässlicher und starker außerschulischer Bildungspartner im Ganztag zu positionieren und seine vielfältigen Bewegungs‑, Spiel‑ und Lernangebote sichtbar zu machen. Durch die zunehmende Bedeutung ganzheitlicher Bildungs- und Betreuungsstrukturen wächst der Bedarf an qualitätsvollen, abwechslungsreichen und pädagogisch wertvollen Sportangeboten an Schulen deutlich an. Sportvereine können hier einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie ihre Expertise einbringen, Kooperationen aufbauen und langfristige Partnerschaften mit Schulen entwickeln.
Der BLV und WLV sowie die Sportbünde stehen den Vereinen dabei jederzeit beratend zur Seite. Ziel ist es, Vereine zu bestärken, motivieren und befähigen, attraktive und nachhaltige Angebote im Ganztag zu gestalten und damit aktiv zur Bewegungsförderung und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen beizutragen.
Qualifizierungsmaßnahme zum Bewegungscoach WLSB/WLV
Dabei handelt es sich um eine Einstiegsqualifizierung des WLSB und den kooperierenden Fachverbänden für interessierte Personen im Schulkontext, die insbesondere mit Sport- und Bewegungsangeboten im Ganztag aktiv werden wollen. Der WLV kooperiert mit dem WLSB in dieser Qualifizierungsmaßnahme.