Aufgaben der Bundes- und Landesstützpunkte

Die Bundes- und Landesstützpunkte sind sportartspezifische Trainingseinrichtungen für Bundes- und Landeskaderathleten zur Ergänzung des Vereinstrainings und zur Sicherstellung eines täglichen Trainingsangebotes.

Im Idealfall bilden am Bundesstützpunkt bzw. Landesstützpunkt die Bundestrainer, die Landestrainer sowie die Landestrainer Nachwuchs in der jeweiligen Disziplin ein sich ergänzendes Team zur Förderung der talentiertesten Athleten von der Talentförderung über den Landeskader bis zum Bundeskader.

Dabei verstehen sich diese Stützpunkte als Serviceeinrichtung für die Heimatvereine der Kaderathleten.

Die Bereitstellung dieser sportartspezifischen Trainingszentren ist eine wichtige Säule im Fördersystem der Leichtathletik Baden-Württemberg.

Eine Einrichtung und Benennung von Trainingszentren zu Bundesstützpunkten für die Leichtathletik erfolgt auf der Grundlage der Stützpunktkonzeption des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB).

Landesstützpunkte werden durch die Leichtathletik Baden-Württemberg benannt.

Die Anerkennungskriterien beinhalten folgende Voraussetzungen:

- das Vorhandensein einer notwendigen Infrastruktur (Trainingsstätten)

- das Vorhandensein einer notwendigen Personalstruktur (Trainer)

- das Vorhandensein einer signifikanten sportart- oder disziplinspezifischen Konzentration von Bundeskaderathleten (BSP) und oder Landeskaderathleten (LSP)

- die Vernetzung mit der Schwerpunktförderung des jeweiligen Bundeslandes.

Auf dieser Grundlage sind in Baden-Württemberg für den laufenden Olympiazyklus die folgenden Bundesstützpunkte und Schwerpunktdisziplinen für die Leichtathletik festgelegt worden:

- Mannheim (Schwerpunkte: Sprint - Wurf/Stoß)

- Stuttgart   (Schwerpunkte: Sprint - Sprung - Wurf/Stoß - Mehrkampf)