DLV veröffentlicht die neue Kaderstruktur und Kaderbildungsrichtlinien 2018

  30.09.2017    BW-Leichtathletik
Pünktlich zur Spitzensporttagung im Olympischen und Paralympischen Trainingszentrum in Kienbaum hat der Deutsche Leichtathletik-Verband seine neue Kaderstruktur und die dazugehörige Kaderbildungsrichtlinien vorgestellt.

Für die Strukturierung des Bundeskadersystems und der Zielkorridore der jeweiligen Kaderkategorien gelten ab sofort die Regelungen, die in der neuen Kaderbildungsrichtlinien getroffen wurden. Diese Regelungen sind jetzt auf leichtathletik.de veröffentlicht.

Im Zuge der Strukturreform des deutschen Spitzensports wurden auch die Bezeichnungen für die einzelnen Kaderstufen verändert.

<link http: www.leichtathletik.de fileadmin user_upload nominierungsrichtlinien kaderbildungsrichtlinien_2017-2018ff_ef_la.de.pdf external-link-new-window internal link in current>--> Detaillierte Informationen können hier eingesehen werden.

Hier ein erster kurzer Überblick:

Olympiakader (vorher: A-Kader)

  • 1-8 in Einzeldisziplinen und Platz 1-8 in Staffeln bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften
  • Platz 1-3 in Einzeldisziplinen und Platz 1-3 in Staffeln bei Europameisterschaften, jedoch nur in den Jahren ohne Olympische Spiele und Weltmeisterschaften
  • Die Zugehörigkeit in den Olympiakader muss in jedem Jahr bestätigt werden 

Perspektivkader (neu)

  • In den Perspektivkader werden Athleten mit einer Prognose, im laufenden Olympiazyklus in den Olympiakader aufzusteigen, aufgenommen.
  • Sie sollten daher über eine erweiterte Finalperspektive für die Olympischen Spiele 2020 verfügen.
  • Ebenfalls können Athleten mit einer Final- oder Medaillenprognose für die Olympischen Spiele 2024 im Perspektivkader berücksichtigt werden

Nachwuchskader 1 - NK1 (vorher B-Kader)

  • Für die Berufung der Athleten in den Nachwuchskader 1 kommt nahezu das gleiche Verfahren wie für die Perspektivkaderathleten zur Anwendung.
  • Die Aufnahme erfolgt auch für diese Kaderathleten in Orientierung auf ihre perspektivischen Leistungsentwicklungspotentiale.
  • Im Nachwuchskader 1 werden Athleten des U23-Bereiches gefördert, die entgegen den gleichaltrigen Perspektivkadern der Kategorie der Spätentwickler zuzuordnen sind.

Nachwuchskader 2 - NK 2 (vorher C-Kader)

  • Für die Berufung der Athleten in den Nachwuchskader 2 gilt prinzipiell das gleiche Verfahren wie für die Perspektivkaderathleten und Nachwuchskader 1.
  • Die Aufnahme der Athleten erfolgt grundsätzlich in Orientierung auf ihre perspektivischen Leistungsentwicklungspotentiale.
  • Die Nachwuchskaderathleten 2 sind nicht nur kurzfristig auf die jeweiligen internationalen Meisterschaften des Nachwuchsbereiches vorzubereiten, sondern mittel- und langfristig zu entwickeln.

Nachwuchskader 3 - NK 3 (vorher D/C-Kader)

  • Das DLV-Bundestrainerteam kann jährlich pro Kaderdisziplin ca. drei besonders talentierte Athleten des D-Kaderbereiches, denen eine überdurchschnittlich positive sportliche Perspektive zugesprochen wird, für den Nachwuchskader 3 vorschlagen.
  • Grundsätzlich erfolgt die Erfassung potentieller Nachwuchskader-Athleten dieser Kategorie frühestens mit 14/15 Jahren.
  • Die Qualifikation für die Deutschen U16-Jugend-Meisterschaften auf der Basis einer vielseitigen und variablen Ausbildung kann als Berufungskriterium herangezogen werden.
  • Die Deutschen U16-Meisterschaften selbst stellen zudem ein wichtiges Kommunikationsfeld für die DLV-Nachwuchsbundestrainer dar.
  • Weiterhin sind begleitend zu diesen Maßnahmen zwei durch den Bundestrainer U18/Sichtung in gemeinsamer Abstimmung mit den Landesfachverbänden im Vorfeld der U16-Jugend-Meisterschaft koordinierte Sichtungsmaßnahmen (Leistungsdiagnostik) geplant.
  • Die Nachwuchskader-Athleten 3 werden im Anschluss an die U16-Jugendmeisterschaft berufen. 

erstellt von Sven Rees

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