Kaderförderung der Leichtathletik Baden-Württemberg

Der Verein

Der Weg vom begeisterten, Leichtathletik treibenden Kind im Verein bis zum Top-Athleten ist lang. Die gezielte leichtathletische Aktivität, das Grundlagentraining, beginnt in der Regel im Verein und der Verein ist für Athleten während ihrer gesamten Karriere Heimat und Bezugspunkt.

Vereine, die sich im Leistungssport engagieren, gehen damit eine Verpflichtung ein, deren fürsorgliche Erfüllung entscheidenden Einfluss auf den leistungssportlichen Werdegang von Athleten hat.

Der Verein ist somit die Keimzelle des Leistungssports in der Leichtathletik Baden-Württemberg und eine wichtige Konstante im Gefüge der Leistungsförderung.

Ein entsprechend strukturierter und ambitionierter Verein ermöglicht erst die Voraussetzungen zur Verwirklichung von Leistungs- und Hochleistungssport in Baden-Württemberg.

Die Kaderförderung der Leichtathletik Baden-Württemberg

Zur Unterstützung unserer Vereine und unserer Kaderathleten stellen wir ein differenziertes und altersgerechtes Fördersystem zur Verfügung. Dieses Fördersystem wird ständig hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Nachhaltigkeit überprüft und optimiert.

Kaderrichtwerte, Sichtung und Potentialbewertung

Die Ressourcen zur Förderung unserer Kaderathleten sind auch in der Leichtathletik Baden-Württemberg nicht unendlich. Insofern wird die Gesamtkaderanzahl durch Kaderrichtwerte limitiert bzw. reguliert. Dabei ist uns wichtig, dass wir Kadergrößen bilden, die durch das vorhandene Personal (Landes- und Verbandstrainer) angemessen betreut werden kann. Eine Kaderberufung ohne die Chancen auf einen regelmäßigen Kontakt und Austausch mit dem Leistungssportpersonal der Leichtathletik Baden-Württemberg macht weder für den Athleten noch für den Verein Sinn.

Die Kaderrichtwerte werden regelmäßig überprüft und ggf. an unser Landesniveau angepasst und aktualisiert. Dabei sind die Landeskadernormen des Deutschen Leichtathletik-Verbands für uns nur eine Orientierung. 

Die Kaderrichtwerte der Leichtathletik Baden-Württemberg können durchaus höher als die des Spitzenverbands sein, um die Anzahl der „Verpflichtungen zur Aufnahme“ zu senken und ggf. mehr Spielraum für „Perspektivathleten“ zu haben.

Die Potentialbewertung der Landes- und Verbandstrainer ist für die Kaderaufnahme das maßgebende Kriterium. Das gilt vor allem für die jüngeren Jahrgänge, da die körperliche Entwicklung der Athleten hier noch sehr großen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit hat.

Voraussetzung zur Kaderaufnahme:

- Datenerfassung mit Hilfe eines Talenterfassungsbogens

- Bewertung der Trainings- und Leistungsstruktur im Verein

- Bewertung  der Trainings- und Umfeldbedingungen des Athleten

- Bereitschaft von Vereinstrainer und Athlet zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Landes- oder Verbandstrainern

- Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme am Stützpunkttraining an den BSP/ LSP

- Bereitschaft, das Trainingspensum den Anforderungen des Leistungssports anzupassen

Kriterien zur Kaderaufnahme

- Feststellen des Leistungspotentials, der Leistungsstärke und Perspektive der Athleten anhand der persönlichen Bestleistung in Bezug auf den körperlichen Entwicklungsstand, das Trainingsalter und der aktuellen Trainingshäufigkeit

- Leistungsstärke der einzelnen Jahrgänge

- Ergebnisse des Fragebogens

- Ergebnisse des Sichtungslehrgangs

- Wildcard des jeweiligen Landestrainers zur Kaderaufnahme ohne Kaderrichtwert (Potentialanalyse, Rückstand durch Krankheit/ Verletzung)

Regelungen zum Landeskader U23 der Leichtathletik Baden-Württemberg

Aufgrund der beim Spitzenverband begrenzten Anzahl an Bundeskaderplätzen hat die Leichtathletik Baden-Württemberg einen Landeskader U23 eingerichtet. Dieser Kader richtet sich an Athleten, die die nachfolgend festgelegten Kriterien erfüllen:

Hauptzielgruppe: U23-Athleten

Nominierungskriterien:
- Erfüllung der Richtwerte, die an denen des DLV NK1 U23 ausgerichtet sind)
- Potentialbewertung des Landestrainers (konkrete internationale Perspektive)

Leistungen:
- Hallenzugang an den BSP/ LSP
- Kontakt zu den Landes- und Verbandstrainern
- sportärztliche Untersuchung für auf Wunsch, Beantragung bis Ende November

- Einladung zu Lehrgängen des LK1 möglich, aber keine eigenen Lehrgänge