Organisatorische Hinweise zum Bildungsbereich der Leichtathletik Baden-Württemberg


Teilnahme

Das Aus- und Fortbildungsangebot der Leichtathletik Baden-Württemberg ist offen für alle Mitglieder aus Vereinen, die als Mitgliedsverein im Badischen Leichtathletik-Verband (BLV) oder Württembergischen Leichtathletik-Verband (WLV) geführt werden.

Für Interessenten außerhalb der beiden Verbände ist eine Teilnahme erst dann möglich, wenn nach dem Meldeschluss freie Plätze vorhanden sind.

Anmeldung

Die Anmeldung zu allen Bildungsmaßnahmen der Leichtathletik Baden-Württemberg erfolgt über die Online-Anmeldung. Diese kann von den Teilnehmenden selbst über den Personen-Account erfolgen oder durch den Heimatverein über den Vereinsaccount (Online-Sammelanmeldung).

Für Anmeldungen per Email/Fax/Post wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€ pro Anmeldung erhoben. Anmeldungen per Telefon werden grundsätzlich nicht angenommen, sondern es bedarf der Schriftform.

Gebühren

Die Anmeldegebühren für die Aus- und Fortbildungen der Leichtathletik Baden-Württemberg entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.

Für Teilnehmende aus Leichtathletikvereinen außerhalb Baden-Württembergs wird in der Regel bei allen Fortbildungen die 1,5 fache Anmeldegebühr erhoben. Die doppelte Anmeldegebühr für Fortbildungen wird üblicherweise erhoben, wenn die Teilnehmenden keinem Mitgliedsverein eines Leichtathletik-Landesverbandes in Deutschland angehören oder bei der Anmeldung kein Verein angegeben wird.

Bei Ausbildungslehrgängen wird in der Regel für alle Teilnehmenden aus Nichtmitgliedsvereinen des BLV und WLV die 2,5 fache Anmeldegebühr erhoben.

Die erhöhten Anmeldegebühren sind darauf begründet, dass BLV und WLV nur für seine Vereinsmitglieder durch die Landessportbünde Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen erhalten.

Die genauen Anmeldegebühren entnehmen Sie bitte jeweils der Detailansicht im Rahmen der Online-Anmeldung.

Bezahlung

Die Anmeldegebühren aller Bildungsmaßnahmen der Leichtathletik Baden-Württemberg werden ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren von der angegebenen Kontoverbindung eingezogen. Der angegebene Kontoinhaber erhält als Beleg eine Rechnung per Email sobald das SEPA-Lastschriftverfahren in die Wege geleitet wird.

Für eine Bezahlung per Überweisung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € berechnet. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Nachmeldungen

Nachmeldungen nach dem Anmeldeschluss werden nur in Ausnahmefällen und bei freien Teilnehmerplätzen zugelassen. Hierfür ist eine Rücksprache per Telefon oder Email mit der Geschäftsstelle des BLV oder WLV zwingend notwendig.

Für Nachmeldungen wird ab dem in der Ausschreibung angegebenen Anmeldeschluss bis einen Tag vor der Bildungsmaßnahme eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € berechnet. Für Nachmeldungen am Tag der Bildungsmaßnahme wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

Anmeldeschluss

Der Anmeldeschluss - sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben - beträgt bei allen Ausbildungslehrgängen sowie bei Fortbildungen, die an einer Sportschule stattfinden vier Wochen. Bei allen weiteren Fortbildungsmaßnahmen beträgt der Anmeldeschluss zwei Wochen.

Der Anmeldeschluss ist in der Regel sonntags um 23:59 Uhr über die Online-Anmeldung.

Abmeldung/Stornierung

Kostenfreie Abmeldungen sind bis zum in der Ausschreibung angegebenen Anmeldeschluss über den Personen- oder Vereinsaccount möglich.

Nach dem Anmeldeschluss werden Stornogebühren in Höhe von 50 % berechnet. Nach Einleitung des SEPA-Lastschriftverfahrens werden 100 % der Anmeldegebühr einbehalten (ca. 3-5 Tage vor der Bildungsmaßnahme).

Warteliste

Sollte eine Bildungsmaßnahme über die Online-Anmeldung ausgebucht sein, so können wir bis zu fünf Personen auf die Warteliste setzen. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Entscheidend für das Nachrückverfahren bei Absagen durch bereits angemeldete Teilnehmende ist der zeitliche Eingang der Anmeldung.

Ausbildungslehrgänge zum Trainer C

Bestätigung des Vereins

Bei der Anmeldung zur Ausbildung zum Trainer C und Trainer B ist eine Bestätigung des Vereins erforderlich, die die aktuelle und zukünftige Tätigkeit des Teilnehmers im Verein beschreibt. Die Angabe des zu betreuenden Altersbereichs muss darin enthalten sein! Die Bestätigung kann über den Personenaccount (Bereich Seminare) hochgeladen werden oder per Email an die Geschäftsstelle geschickt werden.

Weitere Zulassungsvoraussetzungen

Die Bestätigungen für Erste-Hilfe-Kurse und Nachweise für besuchte Kinderleichtathletik-Fortbildungen (nur Trainer C Leistungssport) als Zulassungsvoraussetzung zum Prüfungslehrgang der Ausbildung zum Trainer C können über den Personenaccount bei der Anmeldung zum Prüfungslehrgang hochgeladen werden. Bitte bringen Sie die Bestätigung für den Erste-Hilfe-Kurs zusätzlich im Original zum Prüfungslehrgang an der Sportschule mit.

Lizenzverlängerung

Nur Bildungsmaßnahmen der Leichtathletik Baden-Württemberg sowie der Landessportbünde werden zur Lizenzverlängerung anerkannt. Bildungsmaßnahmen anderer Anbieter werden nur in Abstimmung mit der Geschäftsstelle angerechnet. Weitere Informationen zur Lizenzverlängerung und Lizenzgültigkeit finden Sie im Menüpunkt Lizenzverlängerung.

Datenschutz

Mit der Anmeldung zur jeweiligen Bildungsmaßnahme der Leichtathletik Baden-Württemberg wird der Weitergabe der personenbezogenen Daten im Rahmen der Notwendigkeit für die Lehrgangsvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung zugestimmt. Ihre Daten werden für die Lehrgangsdurchführung an die jeweilige Bildungsstätte weitergegeben. Die Ausstellung bzw. die Verlängerung der Lizenz erfolgt über das Lizenzmanagementsystem des DOSB LiMS. Für die Auszahlung der Übungsleiterpauschalen gehen die notwendigen Informationen an den BSB bzw. den WLSB. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstellen des BLV bzw. des WLV oder an die jeweiligen Datenschutzbeauftragten.

Versicherung

Während den Aus- und Fortbildungen sind Vereinsmitglieder im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages des BSB bzw. WLSB versichert. Alle weiteren Ansprüche gegen den Veranstalter selbst werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Fotos und Videos während Bildungsmaßnahmen

Wir weisen Sie darauf hin, dass möglicherweise während Bildungsmaßnahmen Fotos und Videos gemacht werden. Diese Aufnahmen können vom BLV und WLV für eigene Zwecke genutzt und ggf. auf der Homepage, den Verbandsmagazinen, im Newsletter, den Sozialen Netzwerken, in "Sport in BW" oder weiteren Medien nichtkommerziell veröffentlicht werden.

Ausfall

Der Veranstalter behält sich vor, Bildungsmaßnahmen nach eigener Entscheidung abzusagen, z.B. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen. Gezahlte Anmeldegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Bildungsmaßnahme vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer und behält sich vor, die Anmeldegebühren einzubehalten.

 

Stand: 05.03.2020