Hinweise für ausländische Athleten

Die Teilnahme von ausländischen Startern an Baden-Württembergischen Meisterschaften ist möglich, wenn diese die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Startrecht für einen Verein des BW-Bereiches besitzen.

Darüber hinaus sind ausländische Athleten JU20 und älter mit einem Startrecht für einen BW-Mitgliedsverein startberechtigt, wenn das Startrecht seit mindestens einem Jahr besteht.

Ausländische Athleten JU18 und jünger mit einem Startrecht für einen BW-Mitgliedsverein sind ohne die einjährige Wartefrist startberechtigt