Anti-Doping-Newsletter des DLV Nr. 01/2017
  13.01.2017 •     Anti-Doping


Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

 

- Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2017

- IAAF-Onlineportal Doping

- McLaren-Report – Teil 2

- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2017

Im letzten Anti-Doping-Newsletter hatten wir über die Testpoolzugehörigkeit 2017 berichtet. Hier noch einige Einzelheiten, die Sie auch jederzeit auf der DLV-Webseite in diesem Bereich nachlesen können.

IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP)

Über die Aufnahme von Athleten in den IAAF-Registered Testing Pool entscheidet ausschließlich die IAAF. Die Athleten werden direkt von der IAAF über die Aufnahme informiert und erhalten schriftlich Mitteilung durch die IAAF, sollte die Mitgliedschaft aufgehoben werden. Die IAAF veröffentlicht den aktuellen IAAF-Registered Testing Pool auf ihrer Webseite und unterstützt diese internationalen Athleten mit Hilfe der "Athlete Advisory Note on Whereabouts" im Umgang ihrer Rechte und Pflichten als IAAF-RTP-Athlet.
Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der IAAF, der NADA und dem DLV mit dem IAAF-Formular „Application for Removal from the IAAF Registered Testing Pool“ schriftlich erklären.

NADA-Testpools

Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools:

  • den Registered Testing Pool (NADA-RTP)
  • den Nationalen Testpool (NADA-NTP) 
  • den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP)

Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools entscheiden der DLV und die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader und gemäß der Testpoolkriterien aus dem NADA-Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen, Artikel 2.3. Die Pflichten der Athleten als Testpoolzugehörige richten sich ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader.

Über ihre Aufnahme sowie die Pflichten im Zusammenhang mit einem Testpool wurden die in einen Testpool berufenen Athleten sowohl durch den DLV als auch durch die NADA im Dezember per E-Mail informiert. Wurde ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der NADA bzw. dem DLV mit dem "NADA-Rücktrittsformular" schriftlich erklären.
Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.
Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.
Athleten des NADA-ATP unterliegen zwar keiner direkten Abmeldepflicht, sie sind allerdings verpflichtet, die NADA stets über ihre aktuellen Adressdaten inkl. Telefonnummer sowie mit einem aktuellen Wochenplan ihrer Trainingszeiten zu informieren. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür jedoch nicht erforderlich. Die Abgabe der Informationen geschieht mit dem Formular „Athleten-Meldeformular für den ATP“, das Mitglieder des ATP auf der NADA-Webseite als Download finden. Die NADA hat hierzu alle wichtigen Informationen in Form von FAQs veröffentlicht. Einzelheiten können Sie hier nachlesen.

IAAF-Onlineportal Doping

IAAF-Onlineportal Doping ist die neue Onlineplattform der IAAF, über die seit Dezember 2016 Athleten, Trainer oder Ärzte ihren Verdacht über mögliche Dopingverstöße innerhalb der Leichtathletik melden können. Laut IAAF werden die sicher verschlüsselten Informationen vertraulich, anonym und verantwortungsvoll behandelt. Das IAAF-Onlineportal Doping, das in sechs Sprachen angeboten wird, kann in Verdachtsmomenten ebenso von jedermann genutzt werden wie das anonyme Hinweisgebersystem "Sprich's an" der NADA.

McLaren-Report – Teil 2

Nach der Veröffentlichung des McLaren-Reports im Juli 2016 (wir berichteten im Anti-Doping-Newsletter 8/2016) hat die Welt Anti Doping Agentur (WADA) in einer Pressekonferenz den zweiten Teil des McLaren-Reports am 9. Dezember 2016 veröffentlicht. Mit dem Ergebnis, dass mehr als 1.000 russische Sportler zwischen 2011 und 2015 Teil einer groß angelegten staatlichen Dopingpolitik gewesen seien. Lesen Sie hier die Stellungnahmen von WADA und NADA sowie Berichte des Fokus und des Deutschlandfunk. Der Internationale Sportgerichtshof CAS rechnet mit einer Flut an Einsprüchen seitens Athleten. Die Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat zwischenzeitlich die Nachtests aller Doping-Proben der Sommerspiele 2008 sowie der Winterspiele 2010 und 2014 gefordert.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2017, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist. NEU: Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2017 die IAAF-List of International Competitions 2017 gültig ist und auf der IAAF-Webseite veröffentlicht wird und hier nach Veröffentlichung zu finden sein wird www.iaaf.org/about-iaaf/documents/anti-doping.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind. 


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