Hinweise für ausländische Athleten zur Startberechtigung bei Meisterschaften

Startberechtigung ausländischer Athleten bis zur U20 ab der Aktivenklasse
bei Landesmeisterschaften

startberechtigt

startberechtigt, wenn das Startrecht in Deutschland seit mindestens einem Jahr besteht

bei Süddeutschen Meisterschafen

startberechtigt, wenn das Startrecht in Deutschland seit mindestens einem Jahr besteht

startberechtigt, wenn das Startrecht in Deutschland seit mindestens einem Jahr besteht

bei Deutschen Meisterschaften

nicht startberechtigt

nicht startberechtigt

Detaillierte Informationen sind den jeweiligen Ausschreibungsbestimmungen der Verbände bzw. der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) zu entnehmen.