Struktur der Kaderförderung der Leichtathletik BW

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System der Kaderbildung DLV

Die Kaderförderung ist das zentrale Instrument der Leistungsförderung im DLV. Die Berufung und Klassifizierung der Athleten erfolgt entsprechend der jeweiligen nachstehend beschriebenen Zielstellungen. Eine verpflichtende Voraussetzung für die Aufnahme in einen DLV-Bundeskader ist neben der sportlichen Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit die Unterzeichnung der Athletenvereinbarung.

Für die einzelnen Kaderkategorien gilt: 

Olympische Spiele, Weltmeisterschaften (Platz 1-8 in den Einzeldisziplinen, 1-8 in der Staffel)

Europameisterschaften (Platz 1-3 in Einzeldisziplinen, Platz 1-3 in den Staffeln in den Jahren ohne OS).

Alternativ kann als zusätzliches A-Kaderkriterium die bereinigte Weltrangliste (Platz 1-10) herangezogen werden.

Die Zugehörigkeit muss in jedem Jahr bestätigt werden. Sonderregelungen kann es für Medaillengewinner auf Weltniveau geben, die im Nominierungsjahr verletzungsbedingt keine Leistung erbringen konnten. 

Zielsetzung

In den Perspektivkader werden Athleten aufgenommen, denen zugetraut wird, im laufenden Olympiazyklus in den Olympiakader aufzusteigen.

Dauer der Zugehörigkeit

Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft auf 1 Jahr ausgerichtet, wenn nicht außerordentliche Gründe dem entgegenstehen.

Die Förderung im Perspektivkader endet in der Regel spätestens im Alter von 26 Jahren.

Aufnahmekriterien

mit erfülltem Kaderrichtwert (KRW) 

Erfüllung der altersabhängigen Kaderrichtwerte.

Aus der Richtwerterfüllung kann kein Anspruch auf eine Kaderberufung abgeleitet werden; die Kaderbefürwortung unterliegt stets der sportfachlichen Bewertung und dem Ermessen des verantwortlichen DLV-Bundestrainers. 

ohne erfüllten Kaderrichtwert (KRW) 

Der DLV-Bundestrainer kann auf Grundlage einer Potenzialbewertung bis zu zwei Athleten ohne erfüllten Richtwert nominieren.

Die Aufnahme bzw. der Verbleib eines Athleten im Perspektivkader ohne erfüllten KRW ist bei sportfachlicher Begründung einmal möglich: 

  • Berücksichtigung der Leistungsentwicklung.
  • Toleranz von maximal zwei Jahren der Stagnation oder eines Leistungsrückschrittes.
  • Berücksichtigung der Gründe der Nichterfüllung (Trainersituation, Umfeld, dualer Komplex); Berufung erst bei nachgewiesener Bereitschaft, die hemmenden Faktoren zu eliminieren.
  • Überprüfung des Gesundheitsmanagements bei längerer Verletzungsdauer.
  • Berücksichtigung begründeter Absichten eines Disziplinwechsels (z.B. Langsprint - Mittelstrecke; Langstrecke - Marathon).
  • Berücksichtigung außergewöhnlicher Zubringerleistungen (z.B. Schnelligkeitsfähigkeiten in den Sprungdisziplinen, Endspurtfähigkeiten in Laufdisziplinen bei Athleten ≤ 22 Jahre).
  • Wechsel des Trainingsstandortes mit der Optimierung der Betreuungssituation. 

 

Weitere Kriterien

Sofern in Einzeldisziplinen innerhalb einer Kaderdisziplin kein Athlet die altersabhängigen Kaderrichtwerte erfüllt, können mit Hinblick auf die Absicherung dieser Disziplinen bei der TeamEuropameisterschaft maximal 3 Athleten/-innen ohne KRW vorgeschlagen werden.

 

STAFFELPOOL 

Kurzsprint

Unter Berücksichtigung der über Einzelleistungen in den Kader integrierten Athleten können maximal sechs Athleten in den Staffelpool aufgenommen werden.

Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit in einer möglichen Staffelposition, die nicht kongruent sein muss mit der Einzellaufleistung (Kurvenleistung, Wechselfähigkeiten).

Langsprint 

Gleiches gilt für bis zu fünf Athleten für den Staffelpool der 4x 400 m-Staffeln.

 

Nachwuchskader 1 U23:

Die Berufung erfolgt in der Regel auf der Grundlage der Erfüllung eines altersspezifischen Kaderrichtwerts und disziplinspezifischer Zubringerleistungen. Der Kaderrichtwert berücksichtigt die Besonderheiten der Entwicklungskurven von Spätentwicklern und unterscheidet sich von dem Richtwert für die zum Teil gleichaltrigen Perspektivkader.

 

Nachwuchskader 1 U20:

Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich in Orientierung auf ihre perspektivischen Leistungsentwicklungspotenziale. Es kommen (dennoch) disziplinspezifische Richtwerte zur Anwendung, allerdings nur für 18-jährige. 17-jährige und jüngere Athleten können auf Basis der sportfachlichen Begründung des DLV-Nachwuchsbundestrainers und der Blocktrainer auf Vorschlag und ohne Erfüllung dieses Richtwertes nominiert werden.

U18:

Das Bundestrainerteam kann jährlich pro Disziplin drei besonders talentierte Athleten des D-Kaderbereichs, denen eine überdurchschnittliche Perspektive zugesprochen wird, für den Nachwuchskader 2 vorschlagen. Die Berufung erfolgt nach begleitenden Sichtungsmaßnahmen im Anschluss an die DLV-U16-Jugendmeisterschaften.